Offener Brief an die Bundesregierung zur Lage der Rede- und Meinungsfreiheit

Bewertung: 
No votes yet

 

 

 

 

Nach dem zweiten (eigentlich wahrheitlich dritten) Weltkrieg haben die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948, aufgrund der Verfolgung und Ermordung Andersdenkender, Anderssprechender, Andersschreibender oder Anderslebender den Artikel 19 in die allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen:

 

«Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.»

 

Als ich noch ein humanistisches Gymnasium besuchte, wurden mir die Prinzipien eines freiheitlich demokratischen Wertesystems nähergebracht. Ich verstand es, dass nur die freie Meinungsäusserung in einem offenen Diskurs für alle Beteiligten von Fortschritt sein kann. Dieser Ansicht bin ich immer noch. Ich vertrete sogar die Auffassung, dass das Prinzip der <Freien Rede>, wie es in den USA zur Anwendung kommt, dem Menschen für seine persönliche Entwicklung förderlicher ist. Das Prinzip der <freien Rede> oder <freespeech> schützt den Redenden oder Schreibenden, seine Gedanken zu veröffentlichen, unabhängig, ob diese mit der Wirklichkeit vereinbar sind, also Lüge sind. Auch sind durch die <freie Rede> Beleidigungen oder Straftatbestände wie Verleumdung oder <üble Nachrede> kaum juristisch durchsetzbar. Obige Erklärung des Artikels 19 der Menschenrechte könnte auch eine Definition der Freien Rede, wie sie in den USA zur Anwendung kommt, sein.

 

In Deutschland wird jedoch seit einigen Jahre seitens der Behörden, Ministerien und Politiker auf Bundesebene ein Klima der Einschüchterung aufgebaut. Freie Meinungsäusserung sei nur noch solange erlaubt, bis sich ein Mensch in der persönlichen Würde nicht herabgesetzt fühlt. So kann jeder Mensch Kritik als Diffamierung oder Herabsetzung werten und darin einen Straftatbestand sehen. Vielerlei Staatsanwälte gehen diesen Argumentationsweg der sich Empörenden und verurteilen Kritiker, Künstler, Schriftsteller oder Nutzer sozialer Medien.

 

Sie sprechen hierbei vom sogenannten <Hatespeech> oder von der <Hassrede>, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit abgedeckt wäre. Eine Beleidigung im herkömmlichen Sinne wie durch allgemein bekannte diskrete und abgrenzbare Schimpfworte (v.a. gegenüber Polizisten oder Beamten) war schon immer nach dem deutschen Strafgestzbuch §103, §185 StGb justizabel und kostete dem Verurscher mindestens ein Bussgeld. Solche Schimpfwortelisten lassen sich im Internetz mit entsprechendem Bussgeldkatalog finden. Doch die Bundesregierung hat den Terminus Hassrede in die Welt gesetzt, der diffus alles das als justizabel einstuft, von dem ein mutmasslicher Geschädigter behauptet, innerlich herabgesetzt worden zu sein.

 

So hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) durch seinen Twitter-account erst kürzlich definiert, was Hassrede ist: «hatespeech = verbale Herabsetzung und Abwertung von Personen/ Personengruppen, Angreifen oder Absprechen der menschlichen Würde»:

Seiten

Neuen Kommentar hinzufügen

Gast-HTML

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <blockquote> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Textual smiley will be replaced with graphical ones.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
Diese Frage hat den zweck maschinelle Einträge zu minimieren.