Verleger der Landshuter Zeitung kanzelt Vorwurf der mutmasslich presserechtlichen Doppelfunktion als "absurd" ab

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Als Antwort auf eine eingeforderte Stellungnahme des Deutschen Presserates kanzelte der Verleger der Landshuter Zeitung /Straubinger Tagblattes Herr Dr. Martin Balle meine Bedenken über eine Doppelfunktion als Journalist (zusätzlich Mitglied im Unternehmerforum Misereror mit kostenlosen Publikationen für Misereor in seinem Verlag) als "absurd" ab. Diese Antwort bekam ich postalisch, nachdem der Deutsche Presserat meine Beschwerde in einem Ausschuss behandelte.

Zudem wich der Deutsche Presserat aus und beantwortete resp. behandelte folgenden, explizit an den Deutschen Pressrat gerichteten Vorwurf nicht:

«Richtlinie 6.1 – Doppelfunktionen
Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf strikte Trennung dieser Funktionen achten. Gleiches gilt im umgekehrten Fall.»

Hingegen wurden vom Deutschen Presserat nur die Verstossvorwürfe gegen «7.1 Trennung von redaktionellem Text und Werbung» und «7.3 Sonderveröffentlichung» beantwortet.

Nachfolgend meine Beschwerde an den Deutschen Presserat (auch als PDF-Datei)

 

ASCII-Textversion für Suchmaschinen, damit diese mutmassliche Doppelfunktion unter Lesern der Zeitung und möglichst vielen Bürgern in Niederbayern bekannt wird:

Stefan Anderl
Strasse
PLZ Ort
Tel.: ...
Mobil: ...
E-Post: ...

An den
Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin

Ergolding, den 1. Mai 2018


Beschwerde wegen mutmasslicher Verstösse gegen die Richtlinien 6.1, 7.1 und 7.3 bei der ‹Landshuter Zeitung› resp. bei der Mediengruppe Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beschwere ich mich wegen eines ganzseitigen Berichts in der ‹Landshuter Zeitung› vom Montag, 30. April 2018. Siehe dazu die Fotografie der Zeitungsseite auf dem separaten Blatt.

Hier wird über den Verein Misereor in einer ganzseitigen Sonderveröffentlichung anlässlich seines 60. Geburtstags berichtet. Diese Sonderveröffentlichung ist wohl auch im Straubinger Tagblatt und anderen verwandten Zeitungen erschienen, da sich diese Zeitungen der Mediengruppe Straubinger Tagblatt vornehmlich nur im Lokalteil, den Annoncen und in der Sportrubrik unterscheiden.
Diese Misereor-Sonderveröffentlichung wird dabei nicht als ‹Sonderveröffentlichung› gekennzeichnet, sondern erhält dabei im Zeitungslayout die eigene Rubrik ‹Misereor›, genauso wie etwa Politik, Feuilleton, Lokales oder Sport. Und dies mitten in der Zeitung, noch vor den Annoncen und anderen Rubriken. Am Ende der Seite wird das Spendenkonto von Misereor in einem Kasten angegeben. Weder die ganze Seite noch der Kasten mit dem Spendenkonto werden als Werbung oder Anzeige deklariert.
Die ‹Landshuter Zeitung› resp. das ‹Straubinger Tagblatt› geben sich dabei noch in einem Banner als Partner («Wir sind Partner») aus. Unter dem Kasten für das Spendenkonto ist zudem auch das Logo der MEDIENGRUPPE Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung abgedruckt. Der Verlag macht sich offenbar den Verein zu eigen.

Sehr trickreich erscheint mir neben der eigenen Rubrik für MISEREOR auch, dass der Artikel die gleiche Schriftart, Schriftgrösse und das selbe Layout wie alle anderen Artikel der Landshuter Zeitung resp. das Straubinger Tagblatts trägt, weshalb sich der Artikel noch chamäleonartiger in die Zeitung einfügt, sich tarnt und versucht zu verbergen, dass er in Wirklichkeit eine unverhohlene Werbung für Spenden des Vereins Misereor ist, dessen Mitglied im Unternehmerforum von Misereor der Herausgeber des Verlags des Straubinger Tagblatts, nämlich Prof. Dr. Martin Balle, ist (siehe Graphik im Anhang).

Somit verstösst die ‹Landshuter Zeitung› aus meiner Sicht gegen die Pressekodex-Richtlinie «Trennung von Werbung und Redaktion», insbesondere «7.1 Trennung von redaktionellem Text und Werbung» und gegen das Gebot «7.3 Sonderveröffentlichung».

Auch ist die Autorin des ganzseitigen Artikels, Frau Daniela Singhal, aktive Mitarbeiterin bei Misereor. Dies wird im ganzen Text nicht gekennzeichnet. Ein unwissender Leser würde davon ausgehen, dass die Autorin von der Landshuter Zeitung oder dem Straubiger Tagblatt ist.
Laut Internetzrecherche schreibt Frau Daniela Singhal über sich selbst: «I currently live in Berlin, working as a freelancer for different NGOs ( Misereor, Tibet Initiative Deutschland) and newspapers» (übersetzt: Aktuell lebe ich in Berlin und arbeite als freie Mitarbeiterin für verschiedene Nichtregierungsorganisationen (Misereor, Tibet Initiative Deutschland) und Zeitungen). Quelle: https://about.me/danielasinghalrau .
Auch auf der Internetzseite www.misereor.de und im Misereor-Magazin «Frings» sind sehr, sehr viele Artikel und Fotos von Frau Singhal zu finden. Dies seit dem Jahr 2010 bis aktuell zum 27. April 2018. Somit verstösst der ganzseitige Artikel mutmasslich auch gegen «Richtline 6, Trennung von Tätigkeiten» und «6.1 - Doppelfunktionen»:

«Richtlinie 6.1 – Doppelfunktionen
Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf strikte Trennung dieser Funktionen achten. Gleiches gilt im umgekehrten Fall.»


Kein Verein hat aus meiner Sicht ein derartiges redaktionelles Sonderrecht, um den Umsatz zu steigern. Egal ob Fussballverein, Schachverein, FKK-Verein oder Hilfsorganisation. Misereor agiert als Wirtschaftsunternehmen. Dies deswegen, weil diese Hilfsorganisationen ihre Gehälter hauptamtlicher Mitarbeiter an die Gehälter von Unternehmen der freien Wirtschaft mit vergleichbarem Umsatz anpassen. Die drei Vorstände von Misereor kassierten im Jahr 2016 zusammengerechnet 282.000 Euro, wobei die gesetzlich festgelegten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung hier nicht einberechnet wurden (Quelle. Jahresbericht 2016, Seite 52, https://www.misereor.de/fileadmin/publikationen/jahresbericht-2016.pdf).
Misereor erwirtschaftet Millionenbeträge: Misereor hatte im Jahr 2016 Einnahmen von 201,9 Mio Euro, davon 139,1 Mio. Euro aus öffentlicher Hand. Der Rest summiert sich aus kirchlichen Mitteln, die wiederum über öffentliche Steuern zusammenkommen. (Quelle: Jahresbericht 2016, Seite 45, https://www.misereor.de/fileadmin/publikationen/jahresbericht-2016.pdf). Es sollte dann doch auch möglich sein, bei einer solchen finanziellen Grösse eines Vereins, sich auch anständig den Regeln des Presserates anzupassen, wie dies auch die Mediengruppe Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung von berufs wegen machen müsste.

Ich bitte Sie deshalb diesen Sonderseiten-Vorfall zu überprüfen und gegebenenfalls eine öffentliche Rüge auszusprechen. Eine Kurze unkomplizierte Benachrichtigung an mich z.B. per E-Post über Ihre Entscheidung zu diesem Fall würde mich freuen. Vielen Dank für Ihre beanspruchte Zeit.

Mit freundlichen Grüssen,


Stefan Anderl


Quelle: https://www.misereor.de/fileadmin/publikationen/unternehmerforum-intervi...

 

 

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