CDU hat Angst vor einer plebiszitären Demokratie

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Anhand des folgenden E-Post-Verlaufs, welcher mir freundlicherweise von Frau Rebecca Walkiw (www.walkiw.de) zur Verfügung gestellt wurde, kann erkannt werden, welche hierarchische Denkweise die CDU gegenüber dem Volke an den Tag legt und wie unmündig sie den einzelnen Bürger hält und halten will. Hintergrund ist eine Petition zur Einführung bundesweiter Volksentscheide ( www.change.org/de/Petitionen/bundestag-weiterentwicklung-der-parlamentarischen-zu-einer-plebiszitären-demokratie ) :

Sehr geehrte Frau Walkiw,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Volksentscheider auf Bundesebene.

Von den Befürwortern von Volksentscheiden wird häufig der Eindruck erweckt, als sei nur die unmittelbare Demokratie die “wahre” Demokratie und das jetzige System der repräsentativen Demokratie sei im Gegensatz dazu eine minderwertige Form der Demokratie, ein geschichtliches Versehen, das endlich korrigiert werden müsste.

Wer so argumentiert, verkennt, dass uns das mit guten Gründen gewählte System der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie über 50 Jahre hinweg eine nicht zu unterschätzende politische Stabilität in Deutschland beschert hat.

Lassen Sie mich deshalb sechs Gründe nennen, die gegen Volksentscheide und für unsere repräsentative Demokratie sprechen:

1.    Volksentscheide bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung. Für diese Bedenken und Vorbehalte gibt es Beispiele aus unserer deutschen Geschichte. In der Weimarer Republik haben Volksabstimmungen das Land politisch aufgewühlt und gespalten und letztlich mit zu deren Scheitern beigetragen. Im dritten Reich wurden Volksbefragungen dazu missbraucht, die diktatorischen Entscheidungen des Nazi-Regimes nach außen demokratisch legitimiert erscheinen zu lassen, wie etwa 1933 der Austritt aus dem Völkerbund oder 1938 der Anschluss Österreichs.

Der Parlamentarische Rat hat sich daher ganz bewusst und strikt zur parlamentarisch-repräsentativen Demokratie und gegen Volksentscheide bekannt, als er 1948/1949 das Grundgesetz ausgearbeitet hat

2.    Der zweite Grund gegen Volksentscheide sind die immer komplexer werdenden Fragestellungen unserer pluralistischen Gesellschaft.

Um diesen gerecht zu werden, ist ein ausgewogenes, auf Kompromissbereitschaft basierendes Entscheidungs- und Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Im Gegensatz zu Plebisziten können im parlamentarischen Verfahren verschiedene Interessenlagen – insbesondere auch die von Minderheiten – berücksichtigt und gewichtet werden: durch Beratungen im Plenum und in den Ausschüssen, Berichterstattergespräche und Sachverständigenanhörungen. Bei Volksentscheiden ist dieses ausgewogene Verfahren nicht möglich. Hier geht es allein um die Frage “Ja” oder “Nein”.

3.    Der dritte Grund liegt darin, dass Volksentscheide die verfassungsrechtlich garantierte, föderale Grundstruktur unseres Staates beeinträchtigen.

Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert die grundsätzliche Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung. Bei der Volksgesetzgebung blieben diese Länderinteressen außen vor. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sehen zwar die Möglichkeit der Konkurrenzvorlage durch den Bundestag vor, nicht aber durch den Bundesrat. Zwar enthalten sie außerdem eine Länderklausel, aber das ist keine inhaltliche Mitgestaltung der Länder im Sinne des Grundgesetzes, sondern eine reine Formalie.

4.    Volksentscheide bergen die Gefahr der weiteren Abwertung des Parlaments. Sind wir mal ehrlich, der Deutsche Bundestag hat schon heute kräftig gegen Bedeutungsverlust zu kämpfen. Dies hängt zusammen mit – gestiegenen Kompetenzen und einer Normenflut der europäischen Institutionen mit einer Föderalismusreform, mit der der Bund den Ländern weitere Zuständigkeiten überträgt und schließlich mit der gestiegenen Neigung, politische Debatten in Talk-Shows anstatt im Plenum auszutragen. Kämen jetzt auch noch verstärkt Volksentscheide hinzu, sei die Frage erlaubt, was hätte denn das Parlament in wichtigen Fragen überhaupt noch selbst und eigeninitiativ zu entscheiden? Die großen Stunden des Parlaments wären Vergangenheit, die Schicksalsfragen der Nation würden woanders entschieden.

5.    Durch Volksentscheide besteht die Gefahr, dass sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen könnten und insbesondere unpopuläre und sensible Fragestellungen einer Entscheidung des Volkes überließen.

6.    Volksentscheide bergen schließlich die Gefahr, dass Sachfragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden. Es ist zu befürchten, dass sich das Volk von Stimmungen und subjektiver Betroffenheit leiten lässt, weil gut organisierte und öffentlichkeitswirksame Lobby-Arbeit noch mehr Einfluss erhalten könnte als heute schon. Populismus, Stimmungsmache, schlagwortartige Parolen können die Entscheidung über Sachfragen zum unsachlichen Abstimmungskampf degradieren. Außerdem können und wollen nur wenige Bürger sich schon allein aus Zeitgründen mit einer oftmals umfangreichen, fachlich schwierigen Materie intensiv auseinander setzen.


Mit freundlichen Grüßen

Patrizia ███████

CRM Team

Bürgerservice der CDU Bundesgeschäftsstelle

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